Photovoltaik-Anlagen werden in der ganzen Schweiz durch Pronovo mit einer Einmalvergütung gefördert. Die Höhe dieser Gelder wird bestimmt durch die Anlageart und die installierte Leistung. Dabei werden ein Grundbeitrag und ein Leistungsbeitrag pro installiertem kW vergütet.
Mit einer Einmalvergütung erhalten Anlagenbetreiber von Photovoltaik-Anlagen einen einmaligen Investitionsbeitrag. Einmalvergütungen für Photovoltaik-Anlagen werden in zwei unterschiedlichen Programmen gewährt: Einmalvergütungen für kleine Photovoltaik-Anlagen (KLEIV) mit einer Leistung von weniger als 100 kWp und Einmalvergütungen für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV) mit einer Leistung ab 100 kWp. Die Höhe dieser Gelder wird bestimmt durch die Anlageart und die installierte Leistung. Dabei werden ein Grundbeitrag und ein Leistungsbeitrag pro installiertem kW vergütet.
Vergütungssatz für | Grundbeitrag (2-5 kW) (CHF) |
Leistungsbeitrag < 30 kWp (CHF/kWp) | |
integrierte Anlagen | 200 | 440 | |
angebaute und freistehende Anlagen |
200 | 400 |
Einen Grundbeitrag gibt es nur noch für Anlagen zwischen 2 und 5 kW. Auf der Seite von Pronovo finden Sie weitere Informationen. Ebenfalls können Sie den Tarif, den Sie mit der EIV erhalten, ausrechnen: Tarifrechner
Gut zu wissen: Ihre Investition in eine Solaranlage können Sie als Liegenschaftsunterhalt zu 100 % von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen, wenn die Anlage auf der eigenen Liegenschaft installiert wird. Abhängig von Einkommen und Grenzsteuerfuss können somit 20 bis 30 % der Investitionskosten eingespart werden.
Einzelne Banken unterstützen Sie mit Hypothekarvergünstigungen.
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